Allgemeine Bestimmungen (AGB)

der Spielgruppe und Waldspielgruppe Chäferfäscht


1. Anmeldung / Anmeldeschluss

1.1. Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt in der Regel für 1 Jahr.
1.2. Der Anmeldeschluss für das neue Jahr der Spielgruppe und Waldspielgruppe ist im Mai 2026.
1.3. Für Kinder, die bereits die Spielgruppe besuchen und ein weiteres Jahr bleiben, wird bis Mitte Februar 2026 ein Platz freigehalten.
1.4. Ab dem offiziellen Anmeldebeginn Anfang März 2026 werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sind alle Plätze belegt, informieren wir Sie so schnell wie möglich. Die Anmeldung garantiert keinen freien Platz in der Spielgruppe.
1.5. Mindestanzahl angemeldeter Kinder für die Durchführung:
– Waldspielgruppe: 8 Kinder
– Spielgruppe: 8 Kinder
1.6. Ein Eintritt während des Spielgruppenjahres ist möglich, sofern ein Platz frei ist.

2. Bestätigung

2.1. Die Anmeldung ist definitiv. Mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung (ca. Mitte Juni) und der Überweisung der Anmeldegebühr von 100 CHF pro Kind und Spielgruppentag innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Bestätigung ist der Spielgruppenplatz reserviert. Die Anmeldegebühr wird vom Jahresbeitrag abgezogen.
2.2. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Spielgruppenplatz nicht in Anspruch genommen wird oder bei einem Austritt während des laufenden Spielgruppenjahres.

3. Zahlungskonditionen

3.1. Spielgruppe: CHF 270.– pro Quartal (4-mal im Jahr).
3.2. Waldspielgruppe: CHF 285.– pro Quartal (4-mal im Jahr).
3.3. Die Elternbeiträge sind 4-mal pro Jahr (September, November, Februar, Mai) fällig und jeweils per E‑Banking oder bar innerhalb der ersten 15 Tage des neuen Quartals zahlbar. Bei Einzahlung am Postschalter verrechnen wir zusätzlich CHF 3.10 pro Quartal.
3.4. Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen; bezahlt wird der freigehaltene Spielgruppenplatz. Verpasste Spielgruppen- und Waldspielgruppentage können nicht nachgeholt werden.
3.5. Werden nur einzelne Spielgruppenmorgen im Quartal besucht, verrechnen wir: Spielgruppe CHF 32.– und Waldspielgruppe CHF 36.– pro Morgen.

4. Spielgruppen- und Waldspielgruppenzeiten

4.1. Die Spiel- und Waldspielgruppenzeiten sind in der Anmeldung geregelt.
4.2. Die Ferien und freien Tage richten sich nach dem Ferienplan der Primarschule Wila. Dieser ist einsehbar unter: https://www.pswila.ch/daten-ferien/
4.3. Das Spielgruppenjahr beginnt jeweils eine Woche nach dem offiziellen Schulstart und endet mit Beginn der Sommerferien.

5. Übergabe des Kindes

5.1. Das Kind ist den Spielgruppenmitarbeitern am Durchführungsort jeweils zu Beginn des vereinbarten Spielgruppentermins zu übergeben. Die Eltern informieren die Spielgruppenmitarbeiter so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 8.00 Uhr am Spielgruppenmorgen, wenn das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann.
5.2. Die Spielgruppenmitarbeiter übergeben das Kind am Ende der Spielgruppe den Eltern oder der im Anmeldeformular genannten berechtigten Person. Ist dies nicht möglich, wird das Kind nicht entlassen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird in Rechnung gestellt.

6. Erreichbarkeit der Eltern / des Vormunds

6.1. Die Eltern müssen während den Spielgruppenzeiten für Notfälle erreichbar sein. Die Notfallnummer ist in der Anmeldung anzugeben.

7. Krankes Kind

7.1. Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenmitarbeiter sind zu informieren, wenn das Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet.
7.2. Die Spielgruppenmitarbeiter benachrichtigen die Eltern unverzüglich, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Die Eltern oder die berechtigten Personen holen das Kind so schnell wie möglich ab.
7.3. Bei einem Notfall sind die Spielgruppenmitarbeiter berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.
7.4. Im Notfall verständigen wir unseren Dorfarzt «Wilacare», der innerhalb von 5 Minuten in der Spielgruppe eintrifft.
7.5. Bitte beachten Sie das Schutzkonzept der Spielgruppe Chäferfäscht. Dieses kann laufend angepasst werden.

8. Medizinische Betreuung / pflegerische Massnahmen

8.1. Die medizinische Betreuung durch die Spielgruppenmitarbeiter ist auf Erste Hilfe in Notfällen beschränkt. Dazu gehört auch die Verabreichung von Notfallmedikamenten gemäss Anmeldeformular und separatem Notfallblatt.
8.2. Die Spielgruppenmitarbeiter dürfen notwendige pflegerische Massnahmen am Kind vornehmen, insbesondere Wickeln und Unterstützung beim Toilettengang.

9. Versicherungen des Kindes

9.1. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern. Die Kinder sind nicht durch den Verein Spielgruppe Chäferfäscht versichert.

10. Krankheit / Unfall / Notfall der Spielgruppen- und Waldspielgruppenmitarbeiter

10.1. Können wir einen Spielgruppentermin aufgrund von Krankheit, Unfall oder Notfall nicht durchführen, organisieren wir wenn möglich eine kompetente Ersatzperson. Sollten beide Spielgruppenmitarbeiter ausfallen, besteht für dreimal pro Jahr und je Spielgruppen- bzw. Waldspielgruppentag kein Anspruch auf Vergütung.

11. Mithilfe der Eltern / Pikettmami / Pikettpapi

11.1. Alle Eltern werden gebeten, sich viermal pro Jahr in die Pikettliste der Spielgruppe und Waldspielgruppe einzutragen. Bei Ausfällen von Spielgruppenmitarbeitern und fehlendem Ersatz sind wir aus Sicherheitsgründen auf Ihre Mithilfe angewiesen.

12. Datenschutz und Bildmaterial

12.1. Ohne schriftlichen Einwand dürfen Bildaufnahmen aus dem Alltag der Spielgruppe und Waldspielgruppe auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und für Werbezwecke verwendet werden.
12.2. Das Kopieren jeglicher Aufnahmen ist untersagt. Alle Urheberrechte liegen beim Verein Spielgruppe Chäferfäscht.
12.3. Eltern dürfen während der Spielgruppe oder Waldspielgruppe keine Fotos oder Videos machen.
12.4. Von uns zugesandte Bilder dürfen nicht in öffentlichen Medien veröffentlicht werden. Ausnahme: Bilder, auf denen ausschliesslich das eigene Kind zu sehen ist.

13. Austritt / Kündigung

13.1. Eine Kündigung während des Jahres ist mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
13.2. Bei einem vorzeitigen Austritt erfolgt keine Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge. Die Anrechnung der Anmeldegebühr und gewährte Rabatte entfällt.
13.3. Beim Übertritt des Kindes in den Kindergarten ist keine Kündigung erforderlich.

14. Pandemie / behördliche Massnahmen / höhere Gewalt

14.1. Werden aufgrund einer Pandemie, anderer behördlicher Massnahmen oder höherer Gewalt die Schulen im Kanton Zürich, in der Gemeinde Wila und/oder die Spielgruppen geschlossen, bleibt auch die Spielgruppe und Waldspielgruppe Chäferfäscht Wila geschlossen.
14.2. Es gelten die Vorgaben des BAG, des Kantons Zürich, der Gemeinde Wila sowie das eigene Schutzkonzept.

15. Schweigepflicht

15.1. Die Spielgruppenmitarbeiter sind verpflichtet, alle privaten Informationen über das Kind und seine Familie vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Spielgruppenvertrags.

16. Haftungsausschluss

16.1. Der Verein Spielgruppe Chäferfäscht übernimmt keinerlei Haftung – Fahrlässigkeit uneingeschränkt eingeschlossen – für Sach‑, Personen‑ oder sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Spielgruppen- und Waldspielgruppentage.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Die AGB vom 26.01.2026 ersetzen alle bisherigen Versionen und sind per sofort gültig.
17.2. Änderungen der AGB sowie Preisänderungen vorbehalten.
17.3. Der Verein Spielgruppe Chäferfäscht informiert die Eltern rechtzeitig per E‑Mail.
17.4. Änderungen treten zum in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Für laufende Vereinbarungen gelten Anpassungen grundsätzlich erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin, ausser bei gesetzlich zwingenden Änderungen.

Gültig ab: 26.01.2026 – Version 1.0 – Wila – ES