der Spielgruppe und Waldspielgruppe Chäferfäscht
1.1. Die Anmeldung ist verbindlich und
erfolgt in der Regel für 1 Jahr.
1.2. Der Anmeldeschluss für das neue Jahr der Spielgruppe und Waldspielgruppe ist im Mai 2026.
1.3. Für Kinder, die bereits die Spielgruppe besuchen und ein weiteres Jahr bleiben, wird bis Mitte Februar 2026 ein Platz freigehalten.
1.4. Ab dem offiziellen Anmeldebeginn Anfang März 2026 werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sind alle Plätze belegt, informieren wir Sie so
schnell wie möglich. Die Anmeldung garantiert keinen freien Platz in der Spielgruppe.
1.5. Mindestanzahl angemeldeter Kinder für die Durchführung:
– Waldspielgruppe: 8 Kinder
– Spielgruppe: 8 Kinder
1.6. Ein Eintritt während des Spielgruppenjahres ist möglich, sofern ein Platz frei ist.
2.1. Die Anmeldung ist definitiv. Mit
dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung (ca. Mitte Juni) und der Überweisung der Anmeldegebühr von 100 CHF pro Kind und Spielgruppentag innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Bestätigung ist der
Spielgruppenplatz reserviert. Die Anmeldegebühr wird vom Jahresbeitrag abgezogen.
2.2. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Spielgruppenplatz nicht in Anspruch genommen wird oder bei einem Austritt während des laufenden
Spielgruppenjahres.
3.1. Spielgruppe: CHF 270.– pro
Quartal (4-mal im Jahr).
3.2. Waldspielgruppe: CHF 285.– pro Quartal (4-mal im Jahr).
3.3. Die Elternbeiträge sind 4-mal pro Jahr (September, November, Februar, Mai) fällig und jeweils per E‑Banking oder bar innerhalb der ersten 15 Tage des neuen Quartals zahlbar.
Bei Einzahlung am Postschalter verrechnen wir zusätzlich CHF 3.10 pro Quartal.
3.4. Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen; bezahlt wird der freigehaltene Spielgruppenplatz. Verpasste Spielgruppen- und Waldspielgruppentage
können nicht nachgeholt werden.
3.5. Werden nur einzelne Spielgruppenmorgen im Quartal besucht, verrechnen wir: Spielgruppe CHF 32.– und Waldspielgruppe CHF 36.– pro Morgen.
4.1. Die Spiel- und
Waldspielgruppenzeiten sind in der Anmeldung geregelt.
4.2. Die Ferien und freien Tage richten sich nach dem Ferienplan der Primarschule Wila. Dieser ist einsehbar unter: https://www.pswila.ch/daten-ferien/
4.3. Das Spielgruppenjahr beginnt jeweils eine Woche nach dem offiziellen Schulstart und endet mit Beginn der Sommerferien.
5.1. Das Kind ist den
Spielgruppenmitarbeitern am Durchführungsort jeweils zu Beginn des vereinbarten Spielgruppentermins zu übergeben. Die Eltern informieren die Spielgruppenmitarbeiter so früh wie möglich,
spätestens jedoch bis 8.00 Uhr am Spielgruppenmorgen, wenn das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann.
5.2. Die Spielgruppenmitarbeiter übergeben das Kind am Ende der Spielgruppe den Eltern oder der im Anmeldeformular genannten berechtigten Person. Ist dies nicht möglich, wird das
Kind nicht entlassen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird in Rechnung gestellt.
6.1. Die Eltern müssen während den Spielgruppenzeiten für Notfälle erreichbar sein. Die Notfallnummer ist in der Anmeldung anzugeben.
7.1. Ist das Kind krank, darf es nicht
in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenmitarbeiter sind zu informieren, wenn das Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet.
7.2. Die Spielgruppenmitarbeiter benachrichtigen die Eltern unverzüglich, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Die Eltern oder die berechtigten
Personen holen das Kind so schnell wie möglich ab.
7.3. Bei einem Notfall sind die Spielgruppenmitarbeiter berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.
7.4. Im Notfall verständigen wir unseren Dorfarzt «Wilacare», der innerhalb von 5 Minuten in der Spielgruppe eintrifft.
7.5. Bitte beachten Sie das Schutzkonzept der Spielgruppe Chäferfäscht. Dieses kann laufend angepasst werden.
8.1. Die medizinische Betreuung durch
die Spielgruppenmitarbeiter ist auf Erste Hilfe in Notfällen beschränkt. Dazu gehört auch die Verabreichung von Notfallmedikamenten gemäss Anmeldeformular und separatem Notfallblatt.
8.2. Die Spielgruppenmitarbeiter dürfen notwendige pflegerische Massnahmen am Kind vornehmen, insbesondere Wickeln und Unterstützung beim Toilettengang.
9.1. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern. Die Kinder sind nicht durch den Verein Spielgruppe Chäferfäscht versichert.
10.1. Können wir einen Spielgruppentermin aufgrund von Krankheit, Unfall oder Notfall nicht durchführen, organisieren wir wenn möglich eine kompetente Ersatzperson. Sollten beide Spielgruppenmitarbeiter ausfallen, besteht für dreimal pro Jahr und je Spielgruppen- bzw. Waldspielgruppentag kein Anspruch auf Vergütung.
11.1. Alle Eltern werden gebeten, sich viermal pro Jahr in die Pikettliste der Spielgruppe und Waldspielgruppe einzutragen. Bei Ausfällen von Spielgruppenmitarbeitern und fehlendem Ersatz sind wir aus Sicherheitsgründen auf Ihre Mithilfe angewiesen.
12.1. Ohne schriftlichen Einwand
dürfen Bildaufnahmen aus dem Alltag der Spielgruppe und Waldspielgruppe auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und für Werbezwecke verwendet werden.
12.2. Das Kopieren jeglicher Aufnahmen ist untersagt. Alle Urheberrechte liegen beim Verein Spielgruppe Chäferfäscht.
12.3. Eltern dürfen während der Spielgruppe oder Waldspielgruppe keine Fotos oder Videos machen.
12.4. Von uns zugesandte Bilder dürfen nicht in öffentlichen Medien veröffentlicht werden. Ausnahme: Bilder, auf denen ausschliesslich das eigene Kind zu sehen ist.
13.1. Eine Kündigung während des
Jahres ist mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
13.2. Bei einem vorzeitigen Austritt erfolgt keine Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge. Die Anrechnung der Anmeldegebühr und gewährte Rabatte entfällt.
13.3. Beim Übertritt des Kindes in den Kindergarten ist keine Kündigung erforderlich.
14.1. Werden aufgrund einer Pandemie,
anderer behördlicher Massnahmen oder höherer Gewalt die Schulen im Kanton Zürich, in der Gemeinde Wila und/oder die Spielgruppen geschlossen, bleibt auch die Spielgruppe und Waldspielgruppe
Chäferfäscht Wila geschlossen.
14.2. Es gelten die Vorgaben des BAG, des Kantons Zürich, der Gemeinde Wila sowie das eigene Schutzkonzept.
15.1. Die Spielgruppenmitarbeiter sind verpflichtet, alle privaten Informationen über das Kind und seine Familie vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Spielgruppenvertrags.
16.1. Der Verein Spielgruppe Chäferfäscht übernimmt keinerlei Haftung – Fahrlässigkeit uneingeschränkt eingeschlossen – für Sach‑, Personen‑ oder sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Spielgruppen- und Waldspielgruppentage.
17.1. Die AGB vom 26.01.2026 ersetzen
alle bisherigen Versionen und sind per sofort gültig.
17.2. Änderungen der AGB sowie Preisänderungen vorbehalten.
17.3. Der Verein Spielgruppe Chäferfäscht informiert die Eltern rechtzeitig per E‑Mail.
17.4. Änderungen treten zum in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Für laufende Vereinbarungen gelten Anpassungen grundsätzlich erst auf den nächstmöglichen
Kündigungstermin, ausser bei gesetzlich zwingenden Änderungen.
"Das Spiel ist die höchste Form der Forschung."
Albert Einstein