agb's

1.    Anmeldung/Anmeldeschluss

 

1.1.        Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt in der Regel für 1 Jahr.

1.2.        Anmeldeschluss für das neue Jahr der Spielgruppe und Waldspielgruppe ist Mai 2024.

1.3.        Für Kinder, die bereits die Spielgruppe besuchen und noch ein weiteres Jahr bleiben, wird bis Mitte Februar 2024 ein Platz freigehalten.

1.4.        Ab dem offiziellen Anmeldebeginn 1. März 2024, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Sollten alle Plätze bereits belegt sein, werden wir sie schnellstmöglich informieren. Die Anmeldung ist keine Garantie für einen freien Platz in der Spielgruppe.

1.5.        Mindestanzahl angemeldeter Kinder für die Durchführung der Spielgruppe:

Wald 7 Kinder und Spielgruppe 6 Kinder.

 

2.    Bestätigung

 

2.1.        Die Anmeldung ist definitiv. Mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung (ca. Mitte Juni) und der Überweisung der Anmeldegebühr von 100 CHF pro Kind und Spielgruppentag innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Bestätigung, damit ist der Spielgruppenplatz reserviert. Die Anmeldegebühr wird dem Jahresbeitrag angerechnet.

2.2.        Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Spielgruppenplatz nicht in Anspruch genommen wird oder bei einem Austritt während des laufenden Spielgruppenjahres.

 

3.    Zahlungskonditionen

 

3.1.        Spielgruppe: CHF 210,- pro Quartal/ 4-mal im Jahr, dieser Quartalsbeitrag berechtigt das Kind zum Spielgruppenbesuch an einem Morgen (2,5 Std. pro Woche).

3.2.        Waldspielgruppe: CHF 280,- pro Quartal/4-mal im Jahr, dieser Quartalsbeitrag berechtigt das Kind zum Waldspielgruppenbesuch an einem Halbtag (3 Std. pro Woche).

3.3.        Die Elternbeiträge sind 4-mal im Jahr (September/November/Februar/Mai) fällig und jeweils per E-Banking oder in Bar innerhalb der ersten 30 Tage des neuen Quartals zahlbar. Bei Einzahlung am Postschalter verrechnen wir zuzüglich 3,10 CHF pro Quartal.

3.4.        Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, bezahlt wird der freigehaltene Spielgruppenplatz. Verpasste Spielgruppen- und Waldspielgruppentage können nicht nachgeholt werden.

3.5.        Werden nur einzelne Spielgruppenmorgen besucht verrechnen wir: Spielgruppe 28 CHF und im Wald 36 CHF.

 

4.    Spielgruppen und Waldspielgruppenzeiten

 

4.1.        Spiel- und Waldspielgruppenzeiten sind in der Anmeldung geregelt.

4.2.        Die Ferien und freien Tage der Spielgruppe und Waldspielgruppe richten sich nach dem Ferienplan der Primarschule Wila. Der Ferienplan und die schulfreien Tage sind auf folgender Homepage ersichtlich https://www.pswila.ch/daten-ferien/

4.3.        Das Spielgruppenjahr beginnt immer eine Woche nach dem offiziellen Schulstart und endet mit dem Start der Sommerferien.

 

5.    Übergabe des Kindes

 

5.1.        Das Kind ist der Spielgruppenleitung am Ort, an dem die Spielgruppe stattfindet, jeweils auf den Beginn des vereinbarten Spielgruppentermins zu übergeben. Die Eltern orientieren die Spielgruppenleitung so früh wie möglich, falls das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann. Spätestens 8 Uhr am Spielgruppen Morgen

5.2.        Die Spielgruppenleitung übergibt das Kind bei Spielgruppenschluss den Eltern oder der in der Anmeldung angegebenen berechtigten Person. Im gegenteiligen Fall wird das Kind nicht entlassen. Ein damit verbundener zusätzlicher Aufwand wird in Rechnung gestellt.

 

6.    Erreichbarkeit der Eltern/des Vormundes

 

6.1.        Bitte beachten Sie, dass Sie während den Spielgruppenzeiten für Notfälle für uns erreichbar sein müssen. Die Notfalltelefonnummer ist in der Anmeldung anzugeben.

 

7.    Mithilfe der Eltern / Pikettmami /Pikettpapi

 

7.1.        Alle Eltern werden gebeten sich 4-mal im Spielgruppen und Waldspielgruppen Jahr in die Pikettliste eintragen. Für Notfälle in der Spielgruppe oder für grössere Bastel- oder Backarbeiten. Wir danken allen für die Mithilfe.

 

8.    Krankes Kind

 

8.1.        Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenleitung ist zudem zu informieren, sofern es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.

8.2.        Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich die Eltern, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Die Eltern oder die gemäss Anmeldeformular zur Abholung berechtigte(n) Person(en) holt/holen das Kind so rasch als möglich in der Spielgruppe ab.

8.3.        Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.

8.4.        Sollte ein Notfall eintreten: verständigen wir unseren Dorf Arzt «Dr. Mösch, Wilacare», der innerhalb von 5 min in der Spielgruppe ist.

8.5.        Beachten sie auch das Schutzkonzept der Spielgruppe Chäferfäscht und deren Vorgaben in Bezug auf Krankheit und Symptome, das laufend der Situation angepasst werden kann.

 

9.    Medizinische Betreuung/pflegerische Massnahmen

 

9.1.        Die medizinische Betreuung des Kindes durch die Spielgruppenleitung ist auf Erste- Hilfe in Notfällen beschränkt. Dazu gehört auch die Verabreichung von Notfall-Medikamenten gemäss Anmeldeformular und separatem Notfallblatt.

9.2.        Die Spielgruppenleitung ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich wickeln und Hilfe beim Toilettengang.

 

10.  Versicherungen des Kindes

 

10.1.      Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die Kinder sind nicht durch den Verein „Spielgruppe Chäferfäscht“ versichert.

 

11.  Krankheit/Unfall/Notfall der Spielgruppen- und Waldspielgruppenleitung

 

11.1.      Können wir einen Spielgruppentermin nicht durchführen (zB. Krankheit/Unfall/Notfall) werden wir Ihnen einen Ersatztermin anbieten oder eine andere Spielgruppenleiterin springt ein. Sollte dies nicht möglich sein, besteht für 3mal pro Jahr und Spielgruppen- und Waldspielgruppentag kein Anspruch auf Vergütung.

 

12.  Fotos/Bilder/Video’s

 

12.1.      Ohne Ihren schriftlichen Einwand, darf der Verein Spielgruppe Chäferfäscht Bildermaterial aus dem Spielgruppen und Waldspielgruppen Alltag auf der eigenen Homepage veröffentlichen und für die Werbung der Spielgruppe verwenden.

12.2.      Kopieren jeglicher Aufnahmen ist untersagt, alle Urheberrechte obliegen dem Verein Spielgruppe Chäferfäscht.

12.3.      Eltern ist es untersagt Bilder oder Videos während der Spielgruppe und Waldspielgruppe zu machen.

12.4.      Bilder die wir ihnen zu senden, dürfen nicht in öffentliche Medien veröffentlicht werden. Ausgenommen sind Bilder, auf denen ihr eigenes Kind alleine abgebildet ist.

 

13.  Pandemie/sonstige Behördliche Massnahmen/Höhere Gewalt

 

13.1.      Sollte aufgrund einer Pandemie, sonstige Behördlichen Massnahmen oder durch Höhere Gewalt die Schulen im Kanton Zürich, der Gemeinde Wila und/ oder die Spielgruppen geschlossen werden, bleibt auch die Spielgruppe und Waldspielgruppe Chäferfäscht Wila geschlossen.

13.2.      Des Weiteren gelten hier die Vorgaben des BAG, des Kanton Zürich, der Gemeinde Wila sowie das eigene Schutzkonzept.

 

 

14.  Austritt/Kündigung

 

14.1.      Die Kündigung während des Jahres ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

14.2.      Letztmöglicher Austritt Ende Januar.

14.3.      Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung der schon geleisteten Beiträge. Bei Austritt nach Ende Januar bleibt ab dem Tag des Austritts ein Quartalsbeitrag dem Verein Spielgruppe Chäferfäscht geschuldet. Die Anrechnung der Anmeldegebühr entfällt.

14.4.      Bei Übertritt des Kindes in den Kindergarten ist keine Kündigung erforderlich.

 

15.  Schweigepflicht

 

15.1.      Die Spielgruppe und deren Mitarbeitern sind verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.

 

16.  Haftungsausschluss

 

16.1.      Der Verein Spielgruppe Chäferfäscht übernimmt keinerlei Haftung, Fahrlässigkeit uneingeschränkt miteingeschlossen, für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Spielgruppen und Waldspielgruppen Tage.

 

17.  Informationen/Aktuelles

 

17.1.      Mehr Informationen und Aktuelles finden Sie auf unserer Homepage.

 

 

Wila, 31.01.2024 ES

 

 

Die AGB’s vom 31.01.2024 ersetzen alle bisherigen Versionen und sind per sofort gültig.